Indizierung | kjm-online.de https://www.kjm-online.de/aufsicht/indizierung/
Auf Basis des Jugendschutzgesetzes indiziert die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz sowohl Träger- als auch Telemedien mit jugendgefährdendem
Dazu zählen Medien, die eine verrohende Wirkung haben, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass









