die Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken und Gebäuden durch Kauf, Tausch, Schenkung, Enteignung
die Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken und Gebäuden durch Kauf, Tausch, Schenkung, Enteignung
https://www.heidelberg.de/hd,Lde/HD/Rathaus/amt+fuer+liegenschaften.html
Das Amt für Liegenschaften ist neben dem Erwerb und der Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken und Gebäuden auch für die kaufmännische, rechtliche und vertragliche Bewirtschaftung von eigenen und angemieteten oder gepachteten Gebäuden und Grundstücken zuständig.
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Das Amt für Liegenschaften ist neben dem Erwerb und der Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken und Gebäuden auch für die kaufmännische, rechtliche und vertragliche Bewirtschaftung von eigenen und angemieteten oder gepachteten Gebäuden und Grundstücken zuständig.
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