Ölfeuerungsanlagen, Einrichtungen zur Lagerung von Heizöl, Heizkessel – Vorgaben der Baupolizei (MA 37) https://www.wien.gv.at/wohnen/baupolizei/planen/oelfeuerungsanlagen/index.html
Einrichtungen zur Lagerung von Heizöl oder anderen brennbaren Flüssigkeiten mit Flammpunkt über 55 Grad Celsius
Einrichtungen zur Lagerung von Heizöl oder anderen brennbaren Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt über 55 Grad Celsius