Diensthaftpflicht für Lehrer ✚ Wichtiges zur Absicherung https://www.schulfahrt.de/ratgeber/reisevorbereitung/diensthaftpflicht-fuer-lehrer-230.php
Auf Klassenfahrten haben Lehrer volle Aufsichtspflicht. Verletzt sich dann ein Kind, können Ersatzansprüche mit einer Diensthaftpflicht gedeckt werden
Die Verletzung der Dienstpflicht wird im BGB §839 beschrieben: „Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder






![[19.03.2019] Korruptionsprävention, Umgang mit Angeboten zur Schulfotografie, Erstellung von Grußkarten, o.ä. | Bildungsportal NRW](https://www.fragfinn.de/wp-content/uploads/screenshots/7/6702_57cc17b961693.jpg)


