Särge sollen höchstens 2,05 m lang, 0,75 m hoch und im Mittelmaß 0,75 m breit sein. – Lebensjahr Kindergrab Größe der Grabstelle Länge 1,20 m, Breite 0,60 m Belegung 1 Sarg oder 2 Urnen – x 0,80 m Urnenwahlgrabstätte für 4 Urnen Größe der Grabstätte 1,00 m x 1,00 m Das Nutzungsrecht – 0,90 m Urnengräber 0,70 m 0,50 m Nicht zugelassen sind: Grabmale aus nicht wetterbeständigen Werkstoffen – Gebührenschuldner Gebührenschuldner für Verwaltungsgebühren ist, wer die Leistung der Verwaltung beantragt oder wen
Särge sollen höchstens 2,05 m lang, 0,75 m hoch und im Mittelmaß 0,75 m breit sein.
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Särge sollen höchstens 2,05 m lang, 0,75 m hoch und im Mittelmaß 0,75 m breit sein. – Lebensjahr Kindergrab Größe der Grabstelle Länge 1,20 m, Breite 0,60 m Belegung 1 Sarg oder 2 Urnen – x 0,80 m Urnenwahlgrabstätte für 4 Urnen Größe der Grabstätte 1,00 m x 1,00 m Das Nutzungsrecht – 0,90 m Urnengräber 0,70 m 0,50 m Nicht zugelassen sind: Grabmale aus nicht wetterbeständigen Werkstoffen – Gebührenschuldner Gebührenschuldner für Verwaltungsgebühren ist, wer die Leistung der Verwaltung beantragt oder wen
Särge sollen höchstens 2,05 m lang, 0,75 m hoch und im Mittelmaß 0,75 m breit sein.
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