Errichtung oder Änderung einer Flüssiggasanlage – Antrag https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/gewerbe/betriebsstaette/gruendung/anlagen/fluessiggaslagerung.html
einer Anlage zur Lagerung von Flüssiggas besteht eine Genehmigungspflicht, wenn die Lagermenge 35 Kilogramm
unterirdischen Tanks) besteht nach dem Wiener Gasgesetz eine Genehmigungspflicht, wenn die Lagermenge 35 Kilogramm









