Deutscher Bundestag – Petitionsrecht auf europäischer Ebene https://www.bundestag.de/ausschuesse/ausschuesse/a02_Petitionsausschuss/petitionsrecht_EU-1075824
Petition an das Europäische Parlament Jede Person mit Wohnort in der Europäischen Union kann – gleichgültig – nicht – allein oder zusammen mit anderen Personen in Angelegenheiten, die in die Tätigkeitsbereiche der Union – Auch Unternehmen, Organisationen oder Vereinigungen mit Sitz in der Europäischen Union können das Petitionsrecht – Beschwerdeberechtigt ist man als Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union bzw. wenn man in – Internationale Ombudsmann-Institut in Edmonton/Kanada (http://www.law.ualberta.ca sowie http://www.ioi-europe.org
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