Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen: Stadt Bad-Wimpfen https://www.badwimpfen.de/buerger-bereich/informationen-buergerservice/online-rathaus/leistungen?tx_hwbuergerserviceportal_leistungen%5Baction%5D=show&tx_hwbuergerserviceportal_leistungen%5Bcontroller%5D=Leistung&tx_hwbuergerserviceportal_leistungen%5Bleistung%5D=sbw-6012393%2Ferlaubnis-zum-gewerbsmaessigen-umgang-und-verkehr-mit-explosionsgefaehrlichen-stoffen-beantragen&cHash=abb700948abe2ccd6a63af9b26eddde2
Sie möchten gewerblich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder diese verbringen (transportieren)? Dann benötigen Sie hierzu eine Erlaubnis von der örtlich zuständigen Behörde. Wenn Sie im gewerblichen Bereich (gewerbsmäßig oder selbstständig als wirtschaftliche Unternehmung, land- oder forst
Kreispolizeibehörde beziehungsweise für Tätigkeiten unter Tage an das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau







