Geschenke und Belohnungen | Bielefeld https://www.bielefeld.de/node/5331
Städtische Mitarbeiter*innen dürfen grundsätzlich keine Geschenke oder Belohnungen annehmen. Aufgaben müssen neutral, objektiv und uneigennützig erfüllt werden…
Für die Beamt*innen ergibt sich dies aus dem Dienstrecht, für die Tarifbeschäftigten aus den arbeitsrechtlichen









