Teilzeitbeschäftigung | Bildungsportal NRW https://www.schulministerium.nrw/teilzeitbeschaeftigung
Grundlage: Beamtengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtengesetz – LBG NRW)
Im Teilzeitmodell wird bis zum Ruhestand durchgehend mit 65 % der durchschnittlichen
