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Wie ist die Teilnahme am Unterricht geregelt, wenn etwa der ÖPNV bestreikt wird?

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Bei im Vorfeld angekündigten Ereignissen wie einem Streik des ÖPNV oder einem vorhersehbaren Ausfall aus anderen Gründen und daraus resultierenden Beeinträchtigungen beim Schulweg ist die Teilnahme am Unterricht weiterhin verpflichtend.
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