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Grundlos 110 wählen ist strafbar

https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/grundlos-110-waehlen-ist-strafbar/

In einem Notfall ist die Polizei immer unter der Notrufnummer 110 erreichbar. Damit die Notrufleitungen für solche Fälle immer frei sind, ist das Wählen der 110 ohne Grund strafbar. Wer aber etwas Wichtiges zu melden hat, und sei es nur eine seltsame Beobachtung, hinter der eine Straftat stecken könnte, sollte dies umgehend der Polizei melden.
Wird man aber Zeuge eines Vorfalls, beispielsweise eines gewaltsamen Übergriffs auf