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BebauungsplÀne / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Wohnen-Bauen/Bauleitplanung/Bebauungspl%C3%A4ne

Ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) enthÀlt rechtsverbindliche Festsetzungen fÌr die stÀdtebauliche Ordnung (§ 9 BauGB). Er gilt im Gegensatz zum FlÀchennutzungsplan in der Regel nur fÌr einen Teilbereich des Gemeindegebietes, dabei ist er grundsÀtzlich aus dem FlÀchennutzungsplan zu entwickeln (§ 8 Abs. 2 BauGB). Im Bebauungsplan können aus stÀdtebaulichen GrÌnden u.a. festgesetzt werden: Art und das Maß der baulichen Nutzung Bauweise, die Ìberbaubaren und die nicht Ìberbaubaren GrundstÌcksflÀchen sowie die Stellung der baulichen Anlagen FlÀchen fÌr den Gemeinbedarf sowie fÌr Sport- und Spielanlagen VerkehrsflÀchen sowie VerkehrsflÀchen besonderer Zweckbestimmung, wie FußgÀngerbereiche, FlÀchen fÌr das Parken von Fahrzeugen, FlÀchen fÌr das Abstellen von FahrrÀdern sowie den Anschluss anderer FlÀchen an die VerkehrsflÀchen öffentliche und private GrÌnflÀchen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Allgemeinheit, eines ErschließungstrÀgers oder eines beschrÀnkten Personenkreises zu belastende FlÀchen Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen und ist somit verbindliches Ortsrecht der Gemeinde. Rechtlicher Hinweis: FÌr die Richtigkeit und VollstÀndigkeit sowie den letzten Stand der hier vorliegenden BebauungsplÀne besteht keine GewÀhr. IrrtÌmer bleiben vorbehalten. FÌr amtliche Zwecke gelten nur die in der Stadtverwaltung Neubrandenburg hinterlegten Originale der Satzungen.
Stadtgebiet Ost 37 “An der Tollense“ Stadtgebiet West 40 “Fritscheshof-Am Carlshöher Wald

Leitbild der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Vier-Tore-Stadt/Leitbild/?La=1

Neubrandenburg ist eine attraktive und liebenswerte Stadt fÌr alle. Sie steht fÌr GegensÀtze und damit fÌr Vielfalt und WandlungsfÀhigkeit. Unsere Stadt hat das Potenzial, sich als Ort zum Leben stets weiter zu entwickeln. Ziel ist dabei, alle AktivitÀten auf die nachhaltige Steigerung der LebensqualitÀt auszurichten und sich gleichzeitig der Traditionen bewusst zu sein. Die Stadt Ìbernimmt Verantwortung fÌr einen sozial gerechten Übergang zu einer klimagerechten Stadt. LeitsÀtze Neubrandenburg ist eine vielfÀltige und wandlungsfÀhige Stadt. Die Stadtentwicklung hat das Ziel, eine Balance in vielen Feldern zu schaffen. Das Leitbild der Vier-Tore-Stadt basiert daher auf vier Leitthemen und kann mit den sich daraus ergebenden Strategiefeldern fortgeschrieben werden. Alle AktivitÀten sind auf die nachhaltige LebensqualitÀt der Menschen auszurichten. Neubrandenburg kann sich langfristig auf eine Einwohnerzahl von 70 000 zubewegen, indem Stadtidentifikation gefördert, Stadtentwicklung forciert und der Weg zu einer modernen und engagierten Stadtgesellschaft weiterverfolgt wird.
Die Entwicklung und Pflege von Kulturpark, Wall und Wald muss im Einklang mit den

Leitbild der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg / Stadt Neubrandenburg

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Neubrandenburg ist eine attraktive und liebenswerte Stadt fÌr alle. Sie steht fÌr GegensÀtze und damit fÌr Vielfalt und WandlungsfÀhigkeit. Unsere Stadt hat das Potenzial, sich als Ort zum Leben stets weiter zu entwickeln. Ziel ist dabei, alle AktivitÀten auf die nachhaltige Steigerung der LebensqualitÀt auszurichten und sich gleichzeitig der Traditionen bewusst zu sein. Die Stadt Ìbernimmt Verantwortung fÌr einen sozial gerechten Übergang zu einer klimagerechten Stadt. LeitsÀtze Neubrandenburg ist eine vielfÀltige und wandlungsfÀhige Stadt. Die Stadtentwicklung hat das Ziel, eine Balance in vielen Feldern zu schaffen. Das Leitbild der Vier-Tore-Stadt basiert daher auf vier Leitthemen und kann mit den sich daraus ergebenden Strategiefeldern fortgeschrieben werden. Alle AktivitÀten sind auf die nachhaltige LebensqualitÀt der Menschen auszurichten. Neubrandenburg kann sich langfristig auf eine Einwohnerzahl von 70 000 zubewegen, indem Stadtidentifikation gefördert, Stadtentwicklung forciert und der Weg zu einer modernen und engagierten Stadtgesellschaft weiterverfolgt wird.
Die Entwicklung und Pflege von Kulturpark, Wall und Wald muss im Einklang mit den

BeschlÃŒsse / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Politik-Verwaltung/Stadtvertretung/Beschl%C3%BCsse/

Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher, gemÀß § 8 Abs. (6) der GeschÀftsordnung der Stadtvertretung Neubrandenburg werden öffentliche Beschlussvorlagen hier veröffentlicht. Enthalten die BeschlÌsse Anlagen bzw. Planunterlagen/Karten in großer Datenmenge, sind der Veröffentlichung Grenzen gesetzt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die BeschlÌsse im BÌro der Stadtvertretung einzusehen.
: 377/25/12 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 40 „Fritscheshof-Am Carlshöher Wald

BeschlÃŒsse / Stadt Neubrandenburg

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Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher, gemÀß § 8 Abs. (6) der GeschÀftsordnung der Stadtvertretung Neubrandenburg werden öffentliche Beschlussvorlagen hier veröffentlicht. Enthalten die BeschlÌsse Anlagen bzw. Planunterlagen/Karten in großer Datenmenge, sind der Veröffentlichung Grenzen gesetzt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die BeschlÌsse im BÌro der Stadtvertretung einzusehen.
: 377/25/12 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 40 „Fritscheshof-Am Carlshöher Wald