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Waldbrandgefahrenstufe 4 fÃŒr Neubrandenburg ausgerufen / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=3330.5559.1&object=tx%7C3330.5559.1

ldern dringendst um Einhaltung der folgenden Vorschriften gebeten: Im und am Wald – Rauchen im Wald und in der Feldflur ist nicht gestattet. – befahren oder zu parken sowie andere GerÀtschaften mit Verbrennungsmotoren im Wald
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