Hundesteuersatzung der Gemeinde Rietz-Neuendorf / Gemeinde Rietz-Neuendorf https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?La=1&object=tx%2C3728.19491.1&kuo=2&sub=0
§ 2 Steuermaßstab und Steuersatz Die Steuer betrÀgt jÀhrlich fÃŒr den – Die steuerliche Zuordnung richtet sich sodann nach § 2 Abs. 2. – Die Steuer wird jÀhrlich am 01. Juli fÀllig. – Entsteht die Steuer erst wÀhrend des Kalenderjahres, so ist die Steuer in einem – auf die fÃŒr den gleichen Zeitraum zu entrichtende Steuer verlangen.
Die steuerliche Zuordnung richtet sich sodann nach § 2 Abs. 2.
