Dein Suchergebnis zum Thema: steuern

Hundesteuersatzung der Gemeinde Rietz-Neuendorf / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?La=1&object=tx%2C3728.19491.1&kuo=2&sub=0

§ 2 Steuermaßstab und Steuersatz Die Steuer betrÀgt jÀhrlich fÃŒr den – Die steuerliche Zuordnung richtet sich sodann nach § 2 Abs. 2. – Die Steuer wird jÀhrlich am 01. Juli fÀllig. – Entsteht die Steuer erst wÀhrend des Kalenderjahres, so ist die Steuer in einem – auf die fÃŒr den gleichen Zeitraum zu entrichtende Steuer verlangen.
Die steuerliche Zuordnung richtet sich sodann nach § 2 Abs. 2.

Zweitwohnungssteuersatzung / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?La=1&object=tx%2C3728.170.1&kuo=2&sub=0

Die Steuer ist jeweils mit einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. – Zeitpunkt entsprechend des Abs. 2 Satz 2 oder Àndert sich die Steuerhöhe, so wird die Steuer – In den FÀllen des Abs. 3 ist die zuviel gezahlte Steuer zu erstatten. – § 6  Festsetzung der Steuer Die Gemeinde Rietz-Neuendorf setzt die Zweitwohnungssteuer
Die Steuer ist jeweils mit einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15.