Zweitwohnungssteuersatzung / Gemeinde Rietz-Neuendorf https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?La=1&object=tx%2C3728.170.1&kuo=2&sub=0
Die Steuer ist jeweils mit einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. – Zeitpunkt entsprechend des Abs. 2 Satz 2 oder Àndert sich die Steuerhöhe, so wird die Steuer – In den FÀllen des Abs. 3 ist die zuviel gezahlte Steuer zu erstatten. – § 6 Festsetzung der Steuer Die Gemeinde Rietz-Neuendorf setzt die Zweitwohnungssteuer
Die Steuer ist jeweils mit einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15.