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Änderung des Kirchensteuerabzugs bei Kircheneintritt / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Dienstleistungen/%C3%84nderung-des-Kirchensteuerabzugs-bei-Kircheneintritt.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.262.1&NavID=3728.14&La=1&kuo=1&ort=3728.15&sfwort=1

Wenn Sie in eine Kirche eintreten oder wiedereintreten, sind Sie verpflichtet, Kirchensteuer zu zahlen. Das Verfahren hierfür ist weitgehend automatisiert.
fehlerhafte Daten vorliegen.  Die Meldebehörden teilen dem Bundeszentralamt für Steuern

KörperschaftsteuererklÀrung abgeben / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.852.1

Körperschaften mÌssen fÌr ihr zu versteuerndes Einkommen Körperschaftsteuer zahlen, gemeinnÌtzige Organisationen erhalten ihre Steuerbefreiung. Die Körperschaftsteuer betrÀgt aktuell 15 Prozent des zvE eines Kalenderjahres.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.  Urheber Bundeszentralamt für Steuern