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Hundesteuersatzung / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?La=1&object=tx%2C3728.158.1&kuo=2&sub=0

§ 2 Steuermaßstab und Steuersatz Die Steuer betrÀgt jÀhrlich, wenn von einem – § 5  Allgemeine SteuerermÀßigung Die Steuer wird auf Antrag auf die HÀlfte – § 8  Festsetzung und FÀlligkeit der Steuer Die Steuer wird fÃŒr ein Kalenderjahr – Die Steuer wird am 01.07. mit dem gesamten Jahresbetrag fÀllig. – auf die fÃŒr den gleichen Zeitraum zu entrichtende Steuer verlangen.
Die steuerliche Zuordnung richtet sich sodann nach § 2 Abs. 2.

Hundesteuersatzung der Gemeinde Rietz-Neuendorf / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?La=1&object=tx%2C3728.19491.1&kuo=2&sub=0

§ 2 Steuermaßstab und Steuersatz Die Steuer betrÀgt jÀhrlich fÃŒr den – Die steuerliche Zuordnung richtet sich sodann nach § 2 Abs. 2. – Die Steuer wird jÀhrlich am 01. Juli fÀllig. – Entsteht die Steuer erst wÀhrend des Kalenderjahres, so ist die Steuer in einem – auf die fÃŒr den gleichen Zeitraum zu entrichtende Steuer verlangen.
Die steuerliche Zuordnung richtet sich sodann nach § 2 Abs. 2.