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Kulturstiftung der Länder und Land Baden-Württemberg unterstützen Projekt „Schwäbisch-alemannische Fastnacht – Immaterielles Kulturerbe als Auftrag für die Zukunft“ – Kulturstiftung

https://www.kulturstiftung.de/projekt-schwaebisch-alemannische-fastnacht-immaterielles-kulturerbe/

Über 1.000 örtliche Vereine und Narrenzünfte in Südwestdeutschland praktizieren die schwäbisch-alemannische Fastnacht. 2014 wurde sie in das Nationale Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes der Deutschen UNESCO-Kommission eingetragen. Nun soll ein über drei Jahre angelegtes Forschungs- und Dokumentationsprojekt den Umgang und die Auswirkungen der Eintragung in der kulturellen Praxis untersuchen. Die Kulturstiftung der Länder fördert das Projekt mit rund 99.000 Euro. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg steuert rund 103.000 Euro bei.
bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes war also ein folgerichtiger Schritt

Eng verwoben – Kulturstiftung

https://www.kulturstiftung.de/eng-verwoben-2/

Durch den Erwerb von eng mit dem Erfolg der Bauhaus-Weberei verknüpften Teilnachlässen der Künstlerinnen Benita Koch-Otte, Gunta Stölzl und Gertrud Arndt sowie des Bauhäuslers Alfred Arndt konnte das Bauhaus-Archiv Berlin die kostbaren Sammlungen dauerhaft sichern und ihr Auseinanderreißen verhindern. Die Kulturstiftung der Länder unterstützte den Ankauf der vier Nachlasskonvolute, die als Dauerleihgaben bereits seit Jahrzehnten mit dem Sammlungsbestand des Bauhaus-Archivs verwoben sind.
Der Schritt vom traditionellen Knüpfhandwerk hin zum Industriedesign gelang am Bauhaus

Künstlervor- und –nachlässe in Deutschland – Kulturstiftung

https://www.kulturstiftung.de/kuenstlervor-und-nachlaesse/

Viele Hinterbliebene fühlen sich mit dem Nachlass aus einem Künstlerleben überfordert. Bundesweit haben sich zahlreiche Initiativen des Themas Künstlervor- und -nachlässe angenommen. Der Bundesverband Künstlernachlässe e.V., der solche Initiativen vernetzt und berät, verfolgt das Ziel der Anerkennung solcher Nachlässe als schützenswertes Kulturgut. Die Kulturstiftung der Länder formuliert in einem Positionspapier Handlungsempfehlungen für das Zusammenwirken der relevanten Akteure und Kriterien für die Beurteilung von Künstlervor- und -nachlässen.
Daher sei die digitale Erfassung eines Kernbestands eines Nachlasses ein wichtiger Schritt