GDWS – Charta für die Zusammenarbeit auf Baustellen https://www.gdws.wsv.bund.de/DE/wasserstrassen/03_projekte/Charta/Charta-node.html?gcp_960504=2
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In der zweiten Phase wird die Anwendung von BIM auf mehr und komplexere Bauwerke
Heute grüßen wir alle Seefahrerinnen und Seefahrer und besonders unsere WSV-Beschäftigten, die seefahrerisch in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung tätig sind. In der WSV gibt es Seeleute auf dem Wasser und an Land und an beiden Orten leisten sie einen entscheidenden Beitrag für die Sicherheit, dem diesjährigen Motto „SafetyTipsAtSea“, Sicherheitstipps auf See.
Hier gibt es mehr Infos und Stellenangebote zu unseren nautischen und weiteren Berufen
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Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim BMVI, hat heute gemeinsam mit Prof. Dr.-Ing. Hans-Heinrich Witte, Präsident der GDWS die Schleuse Zerben am Elbe-Havel-Kanal für den Verkehr freigegeben.
Witte: „Die moderne Großschifffahrts-schleuse gibt Reedern, Maklern und Unternehmen mehr
Unter dem Leitmotiv „Gemeinsam voran – Für leistungsfähige Verkehrswege in NRW“ fand die zweite Infrastrukturkonferenz NRW im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW in Düsseldorf statt. Thomas Rosenstein, Leiter der Abteilung Wasserstraßen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt vertrat die GDWS und gab Einblicke in die Instandsetzung unsere Verkehrsinfrastruktur und zeigte Herausforderungen und Lösungsansätze auf.
Bis zu 30 Zentimeter mehr Abladetiefe sollen der Schifffahrt zur Verfügung gestellt
Bei der Informationsveranstaltung zu Großraum und Schwertransporten (GST) am 17. November in Heilbronn, unter Beteiligung der GDWS und des WSA Neckar wurde eindrucksvoll sichtbar, wie leistungsfähig die Wasserstraße für diese anspruchsvolle Transportkategorie ist.
Mit inzwischen mehr als dreihundert zwanzig erfassten Standorten erhöhen wir die
Da kein reales Schiff mehr benötigt wird, werden Betriebsmittel eingespart und die
Am 1. Juli dieses Jahres ist der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Nutzung und Verwaltung des Küstenmeeres zwischen 3 und 12 Seemeilen in Kraft getreten. Wie der bereits 1960 geschlossene Ems-Dollart-Vertrag, ist auch der Ems-Küstenmeer-Vertrag kein Grenzvertrag. Der Vertrag regelt, welches Land für die einzelnen Aktivitäten zuständig ist. Anhand einer Linie bestimmt er weiterhin, wie die Zuständigkeiten z.B. bezüglich der Anlagen für erneuerbare Energien sowie Kabel und Rohrleitungen im Gebiet zukünftig verteilt werden.
realisieren.“ Die Westeremskommission wird angesichts der Tatsache, dass immer mehr
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