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GDWS – Homepage – Mehr Tiefgang auf der Tideelbe

https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/_2025/20250923_mehr_Tiefgang_Tideelbe.html?nn=956606

Seit heute gilt auf der Tideelbe eine um bis zu einen halben Meter angehobene nautisch nutzbare Solltiefe. Die Schifffahrt kann die neuen Tiefgänge nun bei der jeweiligen Reiseplanung und Schiffsdisposition berücksichtigen.
Navigation und Service Mehr Tiefgang auf der Tideelbe Datum 23.09.2025 Seit

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GDWS – Homepage – Keine Kabotage-Genehmigung mehr erforderlich

https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/20241216_Kabotage.html?nn=956606

Ab sofort entfällt die bisherige Verpflichtung für Kabotage-Genehmigungen für den Einsatz von Schiffen unter Nicht-EU-Flaggen innerhalb der deutschen Küstengewässer. Grund dafür ist das Inkrafttreten der Bürokratieentlastungsverordnung. Bisher benötigten Reedereien für Kabotage-Fahrten ihrer Schiffe unter Nicht-EU-Flaggen (Ausnahme: Norwegen) eine Genehmigung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS). Kabotage ist das Befördern von Personen oder Gütern mit Schiffen unter ausländischer Flagge von einem Ort zu einem anderen Ort im deutschen Hoheitsgebiet unter Nutzung der deutschen Küstengewässer (12-Seemeilen-Bereich) und gegen Entgelt.
Navigation und Service Keine Kabotage-Genehmigung mehr erforderlich Datum 16.12.2024

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GDWS – Homepage – Keine Kabotage-Genehmigung mehr erforderlich

https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/20241216_Kabotage.html

Ab sofort entfällt die bisherige Verpflichtung für Kabotage-Genehmigungen für den Einsatz von Schiffen unter Nicht-EU-Flaggen innerhalb der deutschen Küstengewässer. Grund dafür ist das Inkrafttreten der Bürokratieentlastungsverordnung. Bisher benötigten Reedereien für Kabotage-Fahrten ihrer Schiffe unter Nicht-EU-Flaggen (Ausnahme: Norwegen) eine Genehmigung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS). Kabotage ist das Befördern von Personen oder Gütern mit Schiffen unter ausländischer Flagge von einem Ort zu einem anderen Ort im deutschen Hoheitsgebiet unter Nutzung der deutschen Küstengewässer (12-Seemeilen-Bereich) und gegen Entgelt.
Navigation und Service Keine Kabotage-Genehmigung mehr erforderlich Datum 16.12.2024

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GDWS – Homepage – Mehr Sicherheit auf See dank Drohnen

https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2025/20250922_Drohnen_auf_See.html

Das Havariekommando und die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes testen auf dem Mehrzweckschiff Mellum, wie Drohnen maritime Einsätze unterstützen können. Ein Praxistest ergab sich, als die Mellum nach einer Kollision vor der englischen Küste ausrückte.
Navigation und Service Mehr Sicherheit auf See dank Drohnen Datum 22.09.2025

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GDWS – Homepage – Mehr Sicherheit auf See dank Drohnen

https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2025/20250922_Drohnen_auf_See.html?nn=956606

Das Havariekommando und die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes testen auf dem Mehrzweckschiff Mellum, wie Drohnen maritime Einsätze unterstützen können. Ein Praxistest ergab sich, als die Mellum nach einer Kollision vor der englischen Küste ausrückte.
Navigation und Service Mehr Sicherheit auf See dank Drohnen Datum 22.09.2025

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GDWS – Mehrzweckschiffe – Mehr Sicherheit auf See dank Drohnen

https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2025/20250922_Drohnen_auf_See.html?nn=955706

Das Havariekommando und die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes testen auf dem Mehrzweckschiff Mellum, wie Drohnen maritime Einsätze unterstützen können. Ein Praxistest ergab sich, als die Mellum nach einer Kollision vor der englischen Küste ausrückte.
Navigation und Service Mehr Sicherheit auf See dank Drohnen Datum 22.09.2025

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