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Bundeswasserstraßen im Binnenbereich, die nur eine geringe oder keine Bedeutung mehr
Bundeswasserstraßen im Binnenbereich, die nur eine geringe oder keine Bedeutung mehr
Deutschsprachiges Glossar
Bundes (WSV) unterliegt z.B. der Bau einer Bundeswasserstraße, die für Schiffe mit mehr
Sie werden in Fortführung der in Deutschland seit mehr als 100 Jahren bestehenden
Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) geht bei der Umrüstung der eigenen Fahrzeugflotte mit Abbiegeassistenzsystemen mit gutem Beispiel voran. Alle elf für dieses Jahr geplanten Umrüstungen der WSV-Fahrzeuge wurden realisiert, u.a. in den Ämtern Schweinfurt, Braunschweig, Minden, Meppen, Brandenburg. Im Dezember wurde im Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Stralsund ein neuer LKW mit Kamera und Sensoren beschafft und in Betrieb genommen.
Insgesamt werden in der WSV mehr als 260 Lastkraftwagen mit Abbiegeassistenten ausgestattet
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Das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) ermöglichte es, dass der Bundestag abweichend von § 14 Abs. 1 Bundeswasserstraßengesetz durch ein Maßnahmengesetz anstelle eines Verwaltungsakts bestimmte Verkehrsinfrastrukturprojekte zulassen konnte. Am 29.12.2023 ist das Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (Genehmigungsbeschleunigungsgesetz) in Kraft getreten. Durch Artikel 13 Genehmigungsbeschleunigungsgesetz (GBeschlG) wird das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) vom 22. März 2020 (BGBl. I S. 640), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I, S. 1795) geändert worden ist, aufgehoben.
Im weiteren Verfahrensgang findet das MgvG keine Anwendung mehr.
Das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) ermöglichte es, dass der Bundestag abweichend von § 14 Abs. 1 Bundeswasserstraßengesetz durch ein Maßnahmengesetz anstelle eines Verwaltungsakts bestimmte Verkehrsinfrastrukturprojekte zulassen konnte. Am 29.12.2023 ist das Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (Genehmigungsbeschleunigungsgesetz) in Kraft getreten. Durch Artikel 13 Genehmigungsbeschleunigungsgesetz (GBeschlG) wird das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) vom 22. März 2020 (BGBl. I S. 640), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I, S. 1795) geändert worden ist, aufgehoben.
Im weiteren Verfahrensgang findet das MgvG keine Anwendung mehr.
Heute grüßen wir alle Seefahrerinnen und Seefahrer und besonders unsere WSV-Beschäftigten, die seefahrerisch in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung tätig sind. In der WSV gibt es Seeleute auf dem Wasser und an Land und an beiden Orten leisten sie einen entscheidenden Beitrag für die Sicherheit, dem diesjährigen Motto „SafetyTipsAtSea“, Sicherheitstipps auf See.
Hier gibt es mehr Infos und Stellenangebote zu unseren nautischen und weiteren Berufen