GDWS – Charta für die Zusammenarbeit auf Baustellen https://www.gdws.wsv.bund.de/DE/wasserstrassen/04_programme/Charta/Charta-node.html?gcp_960504=2
zur Bereitstellung der Publikationen senden Sie bitte an: internet@wsv.bund.de Mehr
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Bauprojekte an Bundeswasserstraßen sind technisch und organisatorisch komplex. Damit die Projektbeteiligten derartige Bauprozesse vorausschauend im Interesse einer wirtschaftlichen und effizienten Bauabwicklung bestmöglich bewältigen zu können, ist eine vertrauensvolle, enge Zusammenarbeit zwischen Bauherrn und Bauunternehmen wichtig.
Susanne Henckel, Staatsekretärin im Bundesministerium für Digitales und Verkehr: „Mehr
Bauprojekte an Bundeswasserstraßen sind technisch und organisatorisch komplex. Damit die Projektbeteiligten derartige Bauprozesse vorausschauend im Interesse einer wirtschaftlichen und effizienten Bauabwicklung bestmöglich bewältigen zu können, ist eine vertrauensvolle, enge Zusammenarbeit zwischen Bauherrn und Bauunternehmen wichtig.
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Unter dem Leitmotiv „Gemeinsam voran – Für leistungsfähige Verkehrswege in NRW“ fand die zweite Infrastrukturkonferenz NRW im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW in Düsseldorf statt. Thomas Rosenstein, Leiter der Abteilung Wasserstraßen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt vertrat die GDWS und gab Einblicke in die Instandsetzung unsere Verkehrsinfrastruktur und zeigte Herausforderungen und Lösungsansätze auf.
Bis zu 30 Zentimeter mehr Abladetiefe sollen der Schifffahrt zur Verfügung gestellt
In der zweiten Phase wird die Anwendung von BIM auf mehr und komplexere Bauwerke
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Bauprojekte an Bundeswasserstraßen sind technisch und organisatorisch komplex. Damit die Projektbeteiligten derartige Bauprozesse vorausschauend im Interesse einer wirtschaftlichen und effizienten Bauabwicklung bestmöglich bewältigen zu können, ist eine vertrauensvolle, enge Zusammenarbeit zwischen Bauherrn und Bauunternehmen wichtig.
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Homepage des deutschsprachigen Auftritts
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Im Fokus Pressemitteilung Datum 15.10.2025 Mehr
Am 1. Juli dieses Jahres ist der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Nutzung und Verwaltung des Küstenmeeres zwischen 3 und 12 Seemeilen in Kraft getreten. Wie der bereits 1960 geschlossene Ems-Dollart-Vertrag, ist auch der Ems-Küstenmeer-Vertrag kein Grenzvertrag. Der Vertrag regelt, welches Land für die einzelnen Aktivitäten zuständig ist. Anhand einer Linie bestimmt er weiterhin, wie die Zuständigkeiten z.B. bezüglich der Anlagen für erneuerbare Energien sowie Kabel und Rohrleitungen im Gebiet zukünftig verteilt werden.
realisieren.“ Die Westeremskommission wird angesichts der Tatsache, dass immer mehr
Sie werden in Fortführung der in Deutschland seit mehr als 100 Jahren bestehenden