Cypripedium calceolus | BFN https://www.bfn.de/artenportraits/cypripedium-calceolus
Wurzelspross (Kull 1999, Kull & Kull 1991) bildet der Frauenschuh an seinen Standorten mehr
Wurzelspross (Kull 1999, Kull & Kull 1991) bildet der Frauenschuh an seinen Standorten mehr
Erfahren Sie alles über den Wiesenknopf-Ameisenbläuling in unserem informativen Steckbrief ► Lebensraum, Schutzstatus, Gefährdung.
dar, wenn sie zu häufig im Jahr und v.a. während der Wachstumsperiode erfolgen Mehr
Sand- und Kiesabbau bedeuten als Abbauverfahren einen massiven Eingriff in die Meeresumwelt.
starken Veränderung können die zuvor hier lebenden Arten das Gebiet gar nicht mehr
Zentrales Ziel des Bundesprogramms „Blaues Band Deutschland“ ist es, entlang der Bundeswasserstraßen und ihren Auen einen Biotopverbund von nationaler Bedeutung aufzubauen, um die Situation der oftmals stark gefährdeten Lebensräume in und an den Bundeswasserstraßen zu verbessern.
Umbau und Rückbau Bis zum Jahr 2050 ist die nicht mehr benötigte Infrastruktur
Daneben sind eine mehr oder weniger ausgeprägte Streuschicht, ein bultiger Aufbau
Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS 2007) ist eine umfassende Strategie zum Schutz und zur Erhaltung der Arten, der genetischen Vielfalt und der Vielfalt von Lebensräumen in Deutschland. Um den Rückgang der biologischen Vielfalt aufzuhalten, hat die Weltgemeinschaft 1992 das UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) beschlossen. Alle Mitgliedsstaaten des Übereinkommens verpflichteten sich, auf nationaler Ebene, Strategien zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt zu erarbeiten. Deutschland ist dieser Verpflichtung mit der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt im Jahr 2007 nachgekommen.
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die „Naturschutz-Offensive 2020… mehr
Zu den Zielen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG 2009) zählen u.a. die Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). Zur Erholung wird auch die „natur- und landschaftsverträgliche sportliche Betätigung in der freien Landschaft“ hinzugerechnet (s. Begriffsbestimmungen; § 7 Abs. 1 Nr. 3 BNatschG). Aber was genau bedeutet Natur- und Landschaftsverträglichkeit im Sport und welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Zur näheren Definition hat der Beirat für Umwelt und Sport beim Bundesumweltministerium 2001 eine fachliche Erläuterung zum Begriff der Natur- und Landschaftsverträglichkeit sportlicher Betätigungen in der freien Natur beschlossen.
Tier aufgrund von Erfahrungen auf ein Störereignis weniger stark oder gar nicht mehr
Informieren Sie sich über die rechlichten Aspekte der Eingriffsregelung im Naturschutz ►BNatSchG & Bundeskompensationsverordnung
die Vermeidung und die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im… mehr
führte dazu, dass höherwüchsige Pflanzen zunahmen und die empfindliche Orchidee mehr
Ein entscheidender Meilenstein auf dem Weg zu einer ökosystembasierten Fischerei ist aus Sicht des BfN die Umsetzung von Fischereimanagementmaßnahmen in den Schutzgebieten der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Die Maßnahmen sollen gewährleisten, dass negative Auswirkungen der Fischerei auf geschützte Arten und Lebensräume vermieden werden.
Die Fischerei dürfte hierbei zur intensivsten… mehr lesen Ökologischer und ökonomischer