Artenschutz, Vermeidungsmaßnahmen und Schutzmaßnahmen | BFN https://www.bfn.de/artenschutz-vermeidungsmassnahmen-und-schutzmassnahmen
Mit dem Ausbau der Windenergie an Land steigt der Flächenbedarf für die Erschließung neuer Standorte. Insbesondere Vögel und Fledermäuse können durch die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) betroffen sein. Um die Beeinträchtigung gering zu halten und so den Eintritt von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen (nach § 44 BNatschG) zu verhindern, werden regelmäßig Vermeidungsmaßnahmen und Schutzmaßnahmen durchgeführt.
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