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Artenschutz, Vermeidungsmaßnahmen und Schutzmaßnahmen | BFN

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Mit dem Ausbau der Windenergie an Land steigt der Flächenbedarf für die Erschließung neuer Standorte. Insbesondere Vögel und Fledermäuse können durch die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) betroffen sein. Um die Beeinträchtigung gering zu halten und so den Eintritt von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen (nach § 44 BNatschG) zu verhindern, werden regelmäßig Vermeidungsmaßnahmen und Schutzmaßnahmen durchgeführt.
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Soziale Fragen | BFN

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Ein systemischer Ansatz im Naturschutz erlaubt den Blick auf die Wechselwirkungen von ökologischen und sozialen Systemen. Um Naturschutzziele erfolgreich zu verfolgen, bedarf es der Auseinandersetzung mit sozialen Fragestellungen und Zusammenhängen. Fragen der Gerechtigkeit und des Zusammenhalts liegen hierbei im Fokus.
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Vögel und Antikollisionssysteme (AKS) | BFN

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Unter Antikollisionssystemen (AKS) versteht man Systeme, die in der Lage sind am Windenergieanlagen-Standort bestimmte Zielvogelarten, insbesondere Groß- und Greifvögel, kamerabasiert in Echtzeit zu erkennen, um beim Eintritt in den Gefahrenbereich den Betrieb automatisch abzuregeln. Neuentwicklungen fokussieren auf die Detektion von Bewirtschaftungsereignissen zur vorübergehenden Abschaltung von Windenergieanlagen, da insbesondere bei bestimmten landwirtschaftlichen Bearbeitungsformen eine erhebliche Anlockung von Vögeln besteht.
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Stadtnatur unterhalten | BFN

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Stadtnatur muss langfristig unter Berücksichtigung von Faktoren wie dem Klimawandel geplant und unterhalten werden. Während gesamtstädtische Strategien oft auf eine flächendeckende Umstellung der Pflege abzielen, ist es ebenso notwendig Teil- und Einzelflächen hinsichtlich des spezifischen Pflegebedarfs zu monitoren und eine bestmögliche langfristige Unterhaltung zu ermöglichen.
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Häufig gefragt: EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law) | BFN

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Als zentraler Baustein der EU Biodiversitätsstrategie 2030 ist die europäische Verordnung über die Wiederherstellung der Natur am 18.08.2024 in Kraft getreten. Die Verordnung enthält verbindliche Vorgaben und Ziele, die für die Mitgliedstaaten direkt und unmittelbar verpflichtend sind. Zur Verordnung, insbesondere zu einzelnen Wiederherstellungszielen, werden in der öffentlichen Debatte viele Fragen gestellt. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) stellt hiermit zu einzelnen besonders relevanten Fragen Informationen bereit. Aus Sicht des BfN ist die EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur ein sehr wichtiges Instrument, um dem aktuellen Biodiversitätsverlust entgegenzutreten, unsere Ökosysteme widerstandsfähiger zu machen und den natürlichen Klimaschutz zu stärken.
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Wälder im Klimawandel | BFN

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Der Klimawandel stellt sowohl NaturschützerInnen und WaldbewirtschafterInnen als auch die Wald- und Naturschutzpolitik vor große Herausforderungen. Der globale Anstieg der Temperatur und die Zunahme von Extremwetterereignissen wirken sich erheblich auf die Stabilität und Vitalität von Wäldern aus. Dies hat gravierende Folgen für die Fähigkeit von Wäldern auch zukünftig gesellschaftlich erwünschte Ökosystemleistungen bereitzustellen.
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