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Europa | BFN

https://www.bfn.de/thema/europa

Die vorliegende Textsammlung Naturschutzrecht des Bundesamtes für Naturschutz bietet externe Verweise zu wichtigen europäischen Richtlinien und Verordnungen. Die Europäische Union gründet auf Recht (Primärrecht) und sie erzeugt Recht (Sekundärrecht). Das Primärrecht umfasst insbesondere die Gründungsverträge und die Grundrechtecharta der Europäischen Union. Beim Sekundärrecht handelt es sich um das von den Unionsorganen geschaffene Recht, insbesondere Verordnungen und Richtlinien. Verordnungen sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten daher als Gesetze unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Richtlinien dagegen sind nur hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, weshalb sie von den Mitgliedstaaten in ihr nationales Recht umgesetzt werden müssen. Diese Rechtsakte tragen maßgeblich zur Fortentwicklung des Naturschutzrechts bei.
Aktuelles, Publikationen und mehr zum Thema Unsere Themenbereiche EU-Richtlinien

Auenzustand | BFN

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Die Ergebnisse des ersten bundesweiten Auenzustandsberichts im Jahr 2009 haben auf den kritischen Zustand der Flussauen in Deutschland aufmerksam gemacht. Mit dieser Auenzustandsbewertung lag erstmalig ein bundesweiter, nach einheitlichen Methoden erhobener Datensatz vor, der in seinem Umfang in Deutschland einmalig ist. Er wurde im Zeitraum 2016 bis 2021 aktualisiert.
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Kommunikation und Akzeptanz | BFN

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Naturschutz ist eine gesellschaftliche Vereinbarung und Verantwortung. Die erfolgreiche Umsetzung von Strategien und Maßnahmen im Naturschutz kann nur mit Akzeptanz und Unterstützung von der Breite der Gesellschaft gelingen. Eine wirkungsvolle Naturschutzkommunikation, die auf fundierten Argumentationslinien basiert, ist hierfür ein essenzieller Schlüssel. Entsprechende Informations- und Kommunikationsmaßnahmen spielen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt.
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Ökosystemleistungen | BFN

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Unser tägliches Leben hängt von den Dienstleistungen der unterschiedlichsten Ökosysteme ab. Ökosysteme, die unser Naturkapital bilden, tragen durch ihre Leistungen zum Wohlergehen der Gesellschaft bei. Intakte Auenökosysteme erfüllen wie kaum ein anderer Lebensraum, eine ganze Bandbreite von Leistungen für den Menschen: sie bieten einen natürlichen Hochwasserschutz, halten Nährstoffe und Treibhausgase zurück, liefern Produkte wie Holz und Nahrungsmittel und dienen uns als Raum für Sport und Erholung. Sie stehen in enger Wechselwirkung mit dem Fluss, Boden und Grundwasser, welche ihrerseits wiederum eine Vielzahl von Ökosystemleistungen für den Menschen bereit stellen.
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Über das BfN | BFN

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Willkommen beim Bundesamt für Naturschutz! Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist eine Bundesoberbehörde mit fachlichen, wissenschaftlichen und administrativen Aufgaben im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Wir vollziehen Naturschutzrecht, beraten politisch Verantwortliche, stellen Forschungsergebnisse und Daten zu Natur und Landschaft bereit und fördern und betreuen Naturschutzprojekte sowie Forschungsvorhaben. Unsere Aufgaben ergeben sich aus dem Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Naturschutz (BfNG). Das BfN ist eine von vier Behörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Rund 430 Mitarbeiter*innen in Bonn, in Leipzig und auf der Insel Vilm bei Rügen arbeiten in unterschiedlichen Themenfeldern für den Schutz der biologischen Vielfalt und die naturverträgliche Nutzung unserer Ressourcen. Seit dem 1. September 2021 leitet Sabine Riewenherm das Amt als Präsidentin. Auf diesen Seiten stellen wir Ihnen unsere Behörde vor.
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Pläne und Projekte im Meer | BFN

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In den letzten Jahren haben wirtschaftliche Aktivitäten, wie Offshore-Windparks mit ihren Netzanbindungen, Seekabel und Pipelines sowie die Gewinnung von Bodenschätzen in der Nord- und Ostsee stetig zugenommen. Bei Zulassung solcher Vorhaben sind der Gebiets- und Artenschutz, der gesetzliche Biotopschutz sowie die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung zu beachten.
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Gewässer- und Auenentwicklung | BFN

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Die Gewässer- und Auenentwicklung dient der Wiederherstellung ökologisch funktionsfähiger Flusslandschaften. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung vielfältiger Ökosystemleistungen sowie zum Erhalt und zur Entwicklung von Lebensräumen für selten gewordene Pflanzen und Tiere geleistet. Im Rahmen von verschiedenen Bundesförderprogrammen unterstützt das BfN eine Vielzahl von Projekten, die der dynamischen Entwicklung von Flusslandschaften als Lebensraum für Pflanzen und Tiere sowie als attraktive Erholungsräume für den Menschen dienen.
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