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Schaffung eines Rahmens für transatlantischen Handel und Investitionen

https://infopoint-europa.de/de/articles/zollstreit-eu-und-usa-geben-gemeinsame-erklaerung-ab

Die EU und die USA haben eine gemeinsame Erklärung zur Schaffung eines Rahmens für transatlantischen Handel und Investitionen abgegeben. Wir möchten nachfolgend die wichtigsten Aspekte beleuchten und erklären, wie es vom Zollstreit nun zu dieser Einigung gekommen ist. 
Demnach erhofft man sich durch stabile und vorhersehbare US-Zollbedingungen, die

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Wirtschaftssanktionen nach Art. 215 AEUV – ein scharfes Schwert?!

https://infopoint-europa.de/de/articles/wirtschaftssanktionen-nach-art-215-aeuv-ein-scharfes-schwert

Ein Mittel der außenpolitischen Einflussnahme sind Sanktionen, die die EU gegen Drittstaaten verhängen kann, wenn diese gegen Völkerrecht verstoßen. Wann können diese Maßnahmen eingesetzt werden und wie wirkungsvoll sind sie?
Hintergrund ist, dass man nachteilige Auswirkungen für diejenigen, die nicht für

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Freizügigkeits – und Aufenthaltsrecht von Unionsbürgern

https://infopoint-europa.de/de/articles/freizuegigkeits-und-aufenthaltsrecht-von-unionsbuergern

I. Freizügigkeit von UnionsbürgernVier Grundfreiheiten bilden die Grundlage des Europäischen Binnenmarktes. Während der freie Warenverkehr[1], die Dienstleistungsfreiheit[2] und der freie Kapital- und Zahlungsverkehr[3] die unmittelbar und fast ausschließlich wirtschaftliche Komponente eines gemeinsamen Marktes abdecken, bedient die Personenfreizügigkeit sowohl eine Allgemeine Freizügigkeit für Unionsbürger als auch die wirtschaftlich relevante Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Niederlassungsfreit in der Union. [1]Der Handel zwischen den Mitgliedstaaten findet unbeschränkt statt. Die Union umfasst eine Zollunion, die sich auf den gesamten Warenaustausch erstreckt; sie umfasst das Verbot, zwischen den Mitgliedstaaten Ein- und Ausfuhrzölle und Abgaben gleicher Wirkung zu erheben, sowie die Einführung eines Gemeinsamen Zolltarifs gegenüber dritten Ländern. Mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen sowie alle Maßnahmen gleicher Wirkung sind zwischen den Mitgliedstaaten verboten.[2]Die Dienstleistungsfreiheit soll sicherstellen, dass jeder Unternehmer mit Niederlassung in einem Mitgliedstaat der EU seine Dienstleistung auch in den anderen Mitgliedstaaten anbieten und durchführen darf. Die Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Union für Angehörige der Mitgliedstaaten, die in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen des Leistungsempfängers ansässig sind, sind nach Maßgabe der Artt. 56 ff. verboten. [3]Der Freie Kapital- und Zahlungsverkehr gewährt den Transfer von Geld und Wertpapieren in beliebiger Höhe sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten. Eine Besonderheit dieser Grundfreiheit ist, dass sie prinzipiell auch für Drittstaatenangehörige gilt, indessen Beschränkungen möglich sind. Die Kapitalverkehrsfreiheit soll bis 2019 in den Grundzügen durch eine Kaitalmarktunion vertieft und erweitert werden.
Man geht hierbei grundsätzlich davon aus, dass in diesen Staaten keine politische

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Aktuelle Kurznachrichten aus der EU

https://infopoint-europa.de/de/articles/was-war-los-in-europa-10

In den aktuellen Kurznachrichten aus der EU vom 18.09. bis 29.09.2023 geht es um die mangelnde Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinien durch Griechenland , der Warnung von EU-Agenturen vor saisonalen Atemwegserkrankungen, die Debatte um schärfere Führerscheinregeln in der EU, sowie dem geplanten Verbot von Greenwashing bei Produkten.
Führerschein ab einem Alter von 60 Jahren nur noch sieben Jahre gültig sein – dann müsse man

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