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Wirtschaftsleistung Ende 2019 wohl insgesamt unverändert | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/themen/wirtschaftsleistung-ende-2019-wohl-insgesamt-unveraendert-822758

Die deut­sche Wirt­schaft stagnierte nach Einschätzung der Bundesbank im Jahresschlussquartal 2019 wohl. Die konjunkturelle Zweiteilung habe sich dabei fortgesetzt, heißt es im jüngst veröffentlichten Monatsbericht.
Beginn des neuen Jahres stabilisieren könnte“, schrei­ben die Öko­no­min­nen und Öko­no­men

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Liquiditätsregulierung | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/einzelaspekte/liquiditaet/liquiditaetsregulierung-598474

Das Ziel bank­auf­sicht­li­cher Li­qui­di­täts­vor­schrif­ten ist die Si­cher­stel­lung einer je­der­zei­ti­gen Zah­lungs­be­reit­schaft der In­sti­tu­te. Mit der CRR, Ver­ord­nung (EU) Nr. 575/2013) wurden in Anlehnung an das Bas­ler Liquiditäts­rahmenwerk erstmals quantitative Vorschriften in eu­ro­päi­sches Recht eingeführt. Die Umsetzung der beiden Basler Min­dest­stan­dards (LCR, NSFR) sowie der zu­sätz­li­chen Pa­ra­me­ter für die Li­qui­di­täts­über­wa­chung (AMM) erfolgen durch entsprechende Durchführungsstandards sowie im Rahmen der CRR II.
über einen Zeit­raum von 30 Tagen auf­tre­ten­den Nettozahlungs­verpflichtungen nach­kom­men

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Liquiditätsregulierung | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/einzelaspekte/liquiditaet

Das Ziel bank­auf­sicht­li­cher Li­qui­di­täts­vor­schrif­ten ist die Si­cher­stel­lung einer je­der­zei­ti­gen Zah­lungs­be­reit­schaft der In­sti­tu­te. Mit der CRR, Ver­ord­nung (EU) Nr. 575/2013) wurden in Anlehnung an das Bas­ler Liquiditäts­rahmenwerk erstmals quantitative Vorschriften in eu­ro­päi­sches Recht eingeführt. Die Umsetzung der beiden Basler Min­dest­stan­dards (LCR, NSFR) sowie der zu­sätz­li­chen Pa­ra­me­ter für die Li­qui­di­täts­über­wa­chung (AMM) erfolgen durch entsprechende Durchführungsstandards sowie im Rahmen der CRR II.
über einen Zeit­raum von 30 Tagen auf­tre­ten­den Nettozahlungs­verpflichtungen nach­kom­men

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Notenbankfähige Sicherheiten | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/geldpolitik/notenbankfaehige-sicherheiten/notenbankfaehige-sicherheiten-602254

Zur Be­si­che­rung aller Kre­dit­ge­schäf­te ver­langt das Eu­ro­sys­tem gemäß Ar­ti­kel 18.1 der Sat­zung des Eu­ro­päi­schen Sys­tems der Zen­tral­ban­ken (ESZB) von den Ge­schäfts­part­nern die Be­reit­stel­lung von no­ten­bank­fä­hi­gen Si­cher­hei­ten in aus­rei­chen­der Höhe. Um als no­ten­bank­fä­hig ein­ge­stuft zu wer­den, müs­sen die Ver­mö­gens­wer­te eine Viel­zahl von Zu­las­sungs­kri­te­ri­en er­fül­len.
der geld­po­li­ti­schen An­kauf­pro­gram­me.

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