Dein Suchergebnis zum Thema: m��gen

Kreditrisiko | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/einzelaspekte/eigenmittelanforderungen/kreditrisiko/kreditrisiko-598424

Kredit- bzw. Adressenausfallrisiken werden mittels zweier alternativer Ansätze quantifiziert. Dabei handelt es sich zum einen um den Kreditrisikostandardansatz und zum anderen um den auf internen Ratings basierender Ansatz.
Da den In­sti­tu­ten bei der An­wen­dung der IMM er­heb­li­che Frei­räu­me ge­währt

    Kategorien:
  • Wissen
Seite melden

Coronakrise lässt TARGET2-Saldo auf über eine Billion Euro steigen | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/themen/coronakrise-laesst-target2-saldo-auf-ueber-eine-billion-euro-steigen-840790

Der TARGET2-Saldo der Bundesbank ist seit März wieder deutlich gestiegen und hat im Juli den Wert von einer Billion Euro überschritten. Der abermalige Anstieg in den vergangenen Monaten geht maßgeblich auf die Erweiterung der Ankaufprogramme des Eurosystems in Reaktion auf die Covid-19-Pandemie zurück.
deut­li­cher Rück­gang des TAR­GET2-Sal­dos ist erst zu er­war­ten, wenn die im Rah­men

    Kategorien:
  • Wissen
Seite melden

Liquiditätsregulierung | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/einzelaspekte/liquiditaet/liquiditaetsregulierung-598474

Das Ziel bank­auf­sicht­li­cher Li­qui­di­täts­vor­schrif­ten ist die Si­cher­stel­lung einer je­der­zei­ti­gen Zah­lungs­be­reit­schaft der In­sti­tu­te. Mit der CRR, Ver­ord­nung (EU) Nr. 575/2013) wurden in Anlehnung an das Bas­ler Liquiditäts­rahmenwerk erstmals quantitative Vorschriften in eu­ro­päi­sches Recht eingeführt. Die Umsetzung der beiden Basler Min­dest­stan­dards (LCR, NSFR) sowie der zu­sätz­li­chen Pa­ra­me­ter für die Li­qui­di­täts­über­wa­chung (AMM) erfolgen durch entsprechende Durchführungsstandards sowie im Rahmen der CRR II.
über einen Zeit­raum von 30 Tagen auf­tre­ten­den Nettozahlungs­verpflichtungen nach­kom­men

    Kategorien:
  • Wissen
Seite melden

Liquiditätsregulierung | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/einzelaspekte/liquiditaet

Das Ziel bank­auf­sicht­li­cher Li­qui­di­täts­vor­schrif­ten ist die Si­cher­stel­lung einer je­der­zei­ti­gen Zah­lungs­be­reit­schaft der In­sti­tu­te. Mit der CRR, Ver­ord­nung (EU) Nr. 575/2013) wurden in Anlehnung an das Bas­ler Liquiditäts­rahmenwerk erstmals quantitative Vorschriften in eu­ro­päi­sches Recht eingeführt. Die Umsetzung der beiden Basler Min­dest­stan­dards (LCR, NSFR) sowie der zu­sätz­li­chen Pa­ra­me­ter für die Li­qui­di­täts­über­wa­chung (AMM) erfolgen durch entsprechende Durchführungsstandards sowie im Rahmen der CRR II.
über einen Zeit­raum von 30 Tagen auf­tre­ten­den Nettozahlungs­verpflichtungen nach­kom­men

    Kategorien:
  • Wissen
Seite melden