Berechnung EU- / Nicht-EU-Zutaten https://www.oekolandbau.de/bio-in-der-praxis/bio-verarbeitung/kennzeichnung-von-bio-lebensmitteln/berechnung-eu-/-nicht-eu-zutaten/
Die Kennzeichnung der Herkunft eines Bio-Lebensmittels ist verpflichtend. Dabei ist der Anteil der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs relevant.
Dann muss das Produkt mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet und eine Herkunftsangabe
