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Beurteilung und Minderung der Lärmauswirkungen durch Freizeitlärm in Städten | oeko.de

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Das Spektrum an Outdoor-Freizeitaktivitäten wird immer vielfältiger. Damit verbunden ist jedoch Lärm, der wiederum das Ruhebedürfnis anderer Menschen stört. In diesem Forschungsprojekt wurden deshalb die Lärmauswirkungen durch Freizeitlärm in Städten analysiert. Hierzu wurden 15 Standorte mit typischen Freizeitaktivitäten in verschiedenen Städten untersucht. Das Forschungsprojekt zeigt, dass Freizeitlärm in Deutschland nicht einheitlich geregelt ist und zu Lärmbeschwerden führen kann. In dem Abschlussbericht zu dem Forschungsprojekt werden daher konkrete Handlungsoptionen zur Vermeidung und Bewältigung von Konflikten durch Freizeitlärm aufgezeigt.
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Evaluation der Sportanlagenlärmschutzverordnung | oeko.de

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Es sollte die Zweite Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung evaluiert werden. Hierzu wurden sowohl die Auswirkungen der Rechtsverordnung auf den Betrieb von Sportanlagen als auch die Lärmauswirkungen analysiert. Dies erfolgte an sechs typischen Sportanlagen, die über ganz Deutschland verteilt sind. An den Sportanlagen wurden Belastungs- und Belästigungsuntersuchungen vorgenommen sowie Befragungen der Kommunen, Sportvereine und -verbände durchgeführt. Die Forschungsergebnisse zeigen, dass wohnortnahe Sportanlagen von den Anwohnenden im Allgemeinen positiv bewertet werden. Die Studie zeigt aber auch, dass an Wochenenden eine erhöhte Lärmbelästigung der Anwohnenden auftreten kann.
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Regelungsdefizite beim Schutz vor reaktivem Stickstoff (insbesondere für die Vollzugspraxis) am Beispiel Ammoniak | oeko.de

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Vortrag von Andreas Hermann, LL.M. beim Fachgespräch „Rechtliche Regelungen“, 20. September 2018, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Berlin
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Anlagenband zum Bericht über die Ergebnisse zum Monitoring des 1. Maßnahmenpakets Aktiver Schallschutz am Flughafen Frankfurt/Main | oeko.de

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Folgende Anlagen sind enthalten:Anlage 1: Fluglärmmessstationen Anlage 2: DROps Anlage 3: Empfehlungen zum weiteren Vorgehen der Umsetzung des ersten Pakets Aktiver Schallschutz des FFR
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Der erste Globale Nachhaltigkeitsbericht (GSDR): Schlussfolgerungen für die deutsche Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik | oeko.de

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Nach der Veröffentlichung des ersten Global Sustainable Development Report (GSDR) zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) im September 2019 analysiert der ⁠UBA⁠-Bericht die Entwicklung in Deutschland in Bezug auf die sechs inhaltlichen Ansatzpunkte („entry points“) des GSDR anhand der Indikatoren der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS). Der Bericht fordert eine Stärkung u.a. in den Bereichen Governance, nachhaltige Finanzwirtschaft und Rolle der Wissenschaft. Um die „wissensbasierten Transformationen” in Deutschland anhand dieser Hebel zu beschleunigen, werden konkrete Maßnahmen vorgeschlagen.
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Corporate Social Responsibility (CSR) – Ergebnisse von Impact, einem europäischen Forschungsprojekt zu den gesellschaftlichen Auswirkungen von CSR | oeko.de

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Seit rund zehn Jahren spielt das (freiwillige) Unternehmensengagement – englisch CSR (Cor-porate Social Responsibility (CSR) – EU-weit eine wachsende Rolle. Viele gehen davon aus, dass CSR-Aktivitäten von Unternehmen positive Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt haben. Bisher gab es weder empirisch erwiesene Anhaltspunkte, noch Werkzeuge und Methoden, um die Wirkung von freiwilligen CSR-Aktivitäten, abschätzen zu können. Also solche Maßnahmen, die Unternehmen über das gesetzliche Maß hinaus ergreifen, um nachhaltiger zu wirtschaften. Genau dies war zentrales Ziel der von der Europäischen Kommission finanzierten Studie IM-PACT. Sie hat untersucht, welchen Beitrag freiwillige CSR-Maßnahmen von Unternehmen für eine nachhaltigere Gesellschaft leisten.
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Rechtliche Rahmenbedingungen eines Allgemeinen Nachhaltigkeitssiegels | oeko.de

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Für die Kennzeichnung ökologischer und sozialer Eigenschaften von Produkten und Dienstleistungen existieren mittlerweile eine Vielzahl von Labels (vgl. www.label-online.de). Diese bilden aber jeweils nur Teilaspekte der Nachhaltigkeit ab. Vielfach wird daher ein allgemeines, produktübergreifendes Nachhaltigkeitssiegel gefordert, das Verbraucherinnen und Verbrauchern in kompakter Form signalisiert, dass alle wichtigen Nachhaltigkeitskriterien erfüllt sind. Im vorliegenden Gutachten wurden die folgenden rechtlichen Aspekte untersucht: Wie ist der bestehende Rechtsrahmen für Produktkennzeichen?Welche Vorgaben sind aus verfassungs-, europa- und welthandelsrechtlicher Sicht bei der Einführung eines einheitlichen Allgemeinen Nachhaltigkeitssiegels zu beachten?Inwieweit kann der Staat die Vergabekriterien eines Allgemeinen Nachhaltigkeitssiegels vorgeben, die Vergabe des Siegels steuern und die Einhaltung der Kriterien überwachen und sanktionieren?Welche Möglichkeiten bestehen, die (bestehenden) fakultativen privaten Produktkennzeichen stärker zu regulieren, insbesondere durch stärkere Kontroll- und Sanktionsinstrumente und durch Veröffentlichungspflichten?
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When less is more – Sufficiency: Terminology, rationale and potentials | oeko.de

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In this paper, we define sufficiency, based on a literature review and discussion, as “modification of consumption patterns that help to respect the Earth‘s ecological limits, while aspects of consumer benefit change.” These changes in benefit might be perceived as having to forego certain things, but need not necessarily be so. We argue that sufficiency has to play an important role in the repertoire of sustainability strategies: It is more than just a “last resort” when efficiency and consistency strategies fail. In many cases, it can be the cheaper, less conflict-laden, even the more elegant solution.
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Evaluation der 2. Fluglärmschutzverordnung (2015) | oeko.de

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Mit der Gesetzesnovelle von 2007 wurde das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG), das in seiner bis dahin geltenden Fassung aus dem Jahr 1971 stammte, in verschiedenen wichtigen Punkten geändert und gestiegenen Anforderungen des Lärmschutzes angepasst. Um eine Weiterentwicklung und Anpassung an sich verändernde Rahmenbedingungen zu ermöglichen, wurde in § 2 Abs. 3 FluLärmG die Pflicht zur Evaluation festgelegt. Demzufolge erstattet die Bundesregierung spätestens im Jahre 2017 (und spätestens nach Ablauf von jeweils weiteren zehn Jahren) dem Deutschen Bundestag Bericht über die Überprüfung der in § 2 Abs. 2 FluLärmG genannten Schallpegel-Werte unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik. Im Zuge der Berichterstattung durch die Bundesregierung soll ebenfalls die Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (2. FlugLSV) einer Bewertung unterzogen werden.Diese Verordnung ist Gegenstand des vorliegenden Gutachtens.
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