Unter Biodiversität versteht man im Allgemeinen die Vielfalt aller lebenden Organismen (Artenvielfalt) und deren genetische Vielfalt (innerhalb einer Art), Vielfalt der Interaktionen und die Vielfalt der Ökosysteme. Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt ( Convention of Biological Diversity ) ist einer der völkerrechtlichen Verträge, die 1992 bei der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro zur Unterzeichnung auslagen. Mehr als 190 Vertragsparteien beteiligen sich an diesem Abkommen mit dem Ziel, die biologische Vielfalt zu erhalten, nachhaltig zu nutzen und die Vorteile der Nutzung gerecht aufzuteilen.
Entwicklungen (Bionik) Pflanzendiversität wichtig in der medizinischen Forschung Je vielfältiger ein Ökosystem
https://www.ingolstadt.de/Leben/Umwelt-Natur-Klima/Naturschutz-Biodiversit%C3%A4t/Biodiversit%C3%A4t/?La=1
Unter Biodiversität versteht man im Allgemeinen die Vielfalt aller lebenden Organismen (Artenvielfalt) und deren genetische Vielfalt (innerhalb einer Art), Vielfalt der Interaktionen und die Vielfalt der Ökosysteme. Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt ( Convention of Biological Diversity ) ist einer der völkerrechtlichen Verträge, die 1992 bei der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro zur Unterzeichnung auslagen. Mehr als 190 Vertragsparteien beteiligen sich an diesem Abkommen mit dem Ziel, die biologische Vielfalt zu erhalten, nachhaltig zu nutzen und die Vorteile der Nutzung gerecht aufzuteilen.
Entwicklungen (Bionik) Pflanzendiversität wichtig in der medizinischen Forschung Je vielfältiger ein Ökosystem
https://www.ingolstadt.de/Leben/Umwelt-Natur-Klima/Naturschutz-Biodiversit%C3%A4t/Artenschutz/?La=1
Geschützte heimische und exotische Arten Im Washingtoner Artenschutzabkommen (WA) sind heute weltweit mehr als 8.000 Tierarten und 40.000 Pflanzenarten unter Schutz gestellt. Dazu gehören zum Beispiel Großkatzen, Greifvögel, Schildkröten, Riesenschlangen und Orchideen. Die Ein- und Ausfuhr dieser Arten in die Europäische Union ist verboten oder stark reglementiert. Alle EU-Mitgliedstaaten sind durch eine Verordnung verpflichtet, das Washingtoner Artenschutzabkommen gemeinschaftlich anzuwenden (EGVO). Durch das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung werden die internationalen Regelungen national ergänzt und ausgefüllt. Somit sind nicht nur Exoten, sondern auch heimische Arten unter Schutz gestellt. Nutz- und Haustiere, wie z. B. Pferde, Rinder, Hunde und Katzen fallen nicht unter die Artenschutzbestimmungen. Durch die Europäische Vogelschutzrichtlinie werden alle europäischen Vogelarten geschützt, z. B. Mauersegler, Sperling, Amsel, Elster etc. Die europäische Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) stellt weitere Arten unter Schutz. Darüber hinaus werden durch die Bundesartenschutzverordnung heimische Tier- und Pflanzenarten geschützt. Erkundigen Sie sich vor jedem Kauf über den Schutzstatus der Tiere und Pflanzen. Den Schutzstatus können Sie über www.wisia.de (Wissenschaftliches Informationssystem zum internationalen Artenschutz) abfragen. Für besonders geschützte Tiere und Pflanzen sind Besitz und Vermarktung verboten. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ausnahmen möglich. Vorsicht in Urlaubsländern: Kaufen Sie keine Tiere, da dies den Verkäufer ermutigt, sich „Nachschub“ aus der freien Natur zu besorgen. Nur etwa jedes fünfte Tier erreicht lebend den Handel. Unter das Handelsverbot fallen auch Bestandteile der geschützten Tier- und Pflanzenarten wie z. B. Federn, Elfenbein, Ketten aus Schildkrötenpanzer, Felle etc. Beachten Sie folgende Hinweise
Im Ökosystem haben Honig- wie Wildbienen einen bedeutenden Platz.
https://www.ingolstadt.de/Leben/Umwelt-Natur-Klima/Naturschutz-Biodiversit%C3%A4t/Artenschutz/
Geschützte heimische und exotische Arten Im Washingtoner Artenschutzabkommen (WA) sind heute weltweit mehr als 8.000 Tierarten und 40.000 Pflanzenarten unter Schutz gestellt. Dazu gehören zum Beispiel Großkatzen, Greifvögel, Schildkröten, Riesenschlangen und Orchideen. Die Ein- und Ausfuhr dieser Arten in die Europäische Union ist verboten oder stark reglementiert. Alle EU-Mitgliedstaaten sind durch eine Verordnung verpflichtet, das Washingtoner Artenschutzabkommen gemeinschaftlich anzuwenden (EGVO). Durch das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung werden die internationalen Regelungen national ergänzt und ausgefüllt. Somit sind nicht nur Exoten, sondern auch heimische Arten unter Schutz gestellt. Nutz- und Haustiere, wie z. B. Pferde, Rinder, Hunde und Katzen fallen nicht unter die Artenschutzbestimmungen. Durch die Europäische Vogelschutzrichtlinie werden alle europäischen Vogelarten geschützt, z. B. Mauersegler, Sperling, Amsel, Elster etc. Die europäische Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) stellt weitere Arten unter Schutz. Darüber hinaus werden durch die Bundesartenschutzverordnung heimische Tier- und Pflanzenarten geschützt. Erkundigen Sie sich vor jedem Kauf über den Schutzstatus der Tiere und Pflanzen. Den Schutzstatus können Sie über www.wisia.de (Wissenschaftliches Informationssystem zum internationalen Artenschutz) abfragen. Für besonders geschützte Tiere und Pflanzen sind Besitz und Vermarktung verboten. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ausnahmen möglich. Vorsicht in Urlaubsländern: Kaufen Sie keine Tiere, da dies den Verkäufer ermutigt, sich „Nachschub“ aus der freien Natur zu besorgen. Nur etwa jedes fünfte Tier erreicht lebend den Handel. Unter das Handelsverbot fallen auch Bestandteile der geschützten Tier- und Pflanzenarten wie z. B. Federn, Elfenbein, Ketten aus Schildkrötenpanzer, Felle etc. Beachten Sie folgende Hinweise
Im Ökosystem haben Honig- wie Wildbienen einen bedeutenden Platz.
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