Staatliche Beihilfen: McDonald’s bekam keine steuerliche Sonderbehandlung durch Luxemburg – EIZ Niedersachsen https://www.eiz-niedersachsen.de/staatliche-beihilfen-mcdonalds-bekam-keine-steuerliche-sonderbehandlung-durch-luxemburg/
VorlesenDie Europäische Kommission hat festgestellt, dass die Nichtbesteuerung bestimmter Gewinne von McDonald’s in Luxemburg keine unzulässige staatliche Beihilfe darstellt, da sie mit dem luxemburgischen Steuerrecht und dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und den USA im Einklang stand. Gleichzeitig begrüßt die Kommission die Maßnahmen, die Luxemburg ergriffen hat, um eine doppelte Nichtbesteuerung in Zukunft zu vermeiden.
Im Januar 2016 stellte die Kommission fest, dass Belgien im Rahmen seiner „Gewinnüberschuss