BMUKN: Auslegungshilfe zu Paragraf 15 Absatz 4 der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) | Download https://www.bundesumweltministerium.de/download/auslegungshilfe-zu-paragraf-15-absatz-4-der-klaerschlammverordnung-abfklaerv
Mit § 15 Absatz 4 der neuen Klärschlammverordnung wurde das Verbot des Auf- oder Einbringens eines Klärschlamms, Klärschlammgemischs und Klärschlammkomposts auf oder in landwirtschaftlich genutzte Böden eingeführt.
Überblick über den Hintergrund, den Inhalt und den Anwendungsbereich des Verbots gibt
