BMUKN: Effizienz und Praxisnähe von Risikominderungsmaßnahmen für Biozidprodukte (Follow-up) | FKZ-Bericht https://www.bundesumweltministerium.de/download/effizienz-und-praxisnaehe-von-risikominderungsmassnahmen-fuer-biozidprodukte-follow-up
Biozid-Produkte dürfen nur dann zugelassen werden, wenn sie keine schädlichen Wirkungen auf Mensch und Tier und keine nicht vertretbaren Auswirkungen auf die Umwelt haben. Im Regelfall ist davon auszugehen, dass jedes Biozid-Produkt insbesondere
Umso wichtiger ist es, dass es in der EU ein gemeinsames Verständnis darüber gibt
