Grundfahrlehrerlaubnis der Klasse BE wird in zwei Schritten erteilt: Die Erteilung einer – zunächst auf zwei Jahre befristeten Fahrlehrerlaubnis erfolgt nach einer fünfmonatigen – Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte und dem erfolgreichen Ablegen der – Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule und dem erfolgreichen Ablegen der Lehrproben – Sobald Sie ein Beschäftigungsverhältnis bei einer Fahrschule aufnehmen, wechselt
zunächst auf zwei Jahre befristeten Fahrlehrerlaubnis erfolgt nach einer fünfmonatigen