Erteilung einer Gaststättenerlaubnis https://www.ingolstadt.de/Rathaus/Recht-Ordnung/Gewerbeangelegenheiten/index.php?La=1&La=1&object=tx%2C465.854.1&kat=&kuo=2&sub=0&NavID=2789.455
Handelsgesellschaften (OHG, KG) bedarf jeder geschäftsführende Gesellschafter einer – Bitte beachten Sie, dass der Betrieb einer Gaststätte erst nach der angeordneten – weitere Betrieb kann untersagt und/oder ein Verstoß als Ordnungswidrigkeit mit einer – Telefon: 0841 305-1522 /-1524 E-Mail: gaststaetten@ingolstadt.de Erteilung einer – Erteilung einer vorübergehenden Gestattung gemäß § 12 GastG Für einen vorübergehenden
bei Handelsgesellschaften (OHG, KG) bedarf jeder geschäftsführende Gesellschafter einer