Impressum – Universitätsstadt Tübingen https://www.tuebingen.de/tuebingen-macht-blau/33094.html
content
Davon abgesehen darf diese Website weder ganz noch auszugsweise ohne die vorherige
content
Davon abgesehen darf diese Website weder ganz noch auszugsweise ohne die vorherige
content
Davon abgesehen darf diese Website weder ganz noch auszugsweise ohne die vorherige
All das wird jetzt rückgebaut, die Ammer darf künftig in einem breiteren Bett mit
„In Tübingen darf man groß denken – daher wurde Tübingen auch für mich zu einem Tor
Die Universitätsstadt Tübingen räumt den Nutzerinnen und Nutzer an den überlassenen Bilddaten ein einfaches Nutzungsrecht honorarfrei* ein, sofern deren Verwendung den Zwecken der touristischen Werbung und Public-Relations-Arbeit dient.
Die Weitergabe des Bildmaterials an Dritte darf nur zum Zwecke der Reproduktion erfolgen
Wahlberechtigung für den Bürgerentscheid Am Bürgerentscheid teilnehmen darf, wer
In Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer. Zahlen müssen sie die Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck, die darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben.
Die Steuer darf über den Verkaufspreis der Speisen und Getränke refinanziert werden
unverhältnismäßig beeinträchtigt wird Die höchstzulässige Parkdauer von 24 Stunden darf
Jede Besucherin und jeder Besucher darf schließlich abstimmen, wie die zukünftige
Vereinsführung, Mitarbeiter Wir haben keine Hierarchien oder ähnliches, jede*r darf