Wer darf wählen? – Universitätsstadt Tübingen https://www.tuebingen.de/46439/46440.html
Wählen dürfen alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Wahlsonntag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Das sind in Tübingen rund 65.000 Personen.
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