Dein Suchergebnis zum Thema: darf

Welche Miethöhe darf man ansetzen? – Universitätsstadt Tübingen

https://www.tuebingen.de/fluechtlinge/38433/37750.html

Für die Anmietung von Wohnraum werden Obergrenzen festgelegt. Die derzeitigen Obergrenzen belaufen sich je nach Wohnraumgröße in der Regel zwischen 9 und 10 Euro (Netto-Kaltmiete). Die Nebenkosten werden vollständig übernommen. Einzelheiten zur Angemessenheit der Miethöhe können im individuellen Gespräch geklärt werden.
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Bundesverfassungsgericht: Tübingen darf weiterhin Verpackungssteuer erheben – Universitätsstadt

https://www.tuebingen.de/pressemitteilungen/44074/44301.html

Die Tübinger Verpackungssteuer ist rechtmäßig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute in letzter Instanz entschieden und damit eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig von Mai 2023 zurückgewiesen.
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