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Ne bis in idem: Niemand darf wegen derselben Straftat mehrfach verfolgt werden!

https://www.spd.de/service/pressemitteilungen/detail/news/asj-begruesst-verfassungsgerichts-entscheidung-niemand-darf-wegen-derselben-tat-mehrfach-verfolgt-werden/07/11/2023

Die ASJ begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Reform der Wiederaufnahme zuungunsten eines rechtskräftig Freigesprochenen (§ 362 Nr. 5 StPO)
Ne bis in idem: Niemand darf wegen derselben Straftat mehrfach verfolgt werden!