KFZ Kurzzeitkennzeichen / Stadt Neubrandenburg https://www.neubrandenburg.de/index.php?object=tx%2C3330.2&ModID=10&FID=3330.237.1&kat=1%2C&ort=2751.1
Kurzzeitkennzeichen (Neufassung – bisher in § 16 FZV geregelt) Auszug: (1) Ein Fahrzeug darf
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Kurzzeitkennzeichen (Neufassung – bisher in § 16 FZV geregelt) Auszug: (1) Ein Fahrzeug darf
Kurzzeitkennzeichen (Neufassung – bisher in § 16 FZV geregelt) Auszug: (1) Ein Fahrzeug darf
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Es darf graphisch weder ergänzt, noch verändert werden.
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„Zudem ist dieser Antrag inhaltlich unzureichend und darf somit formal nicht zur
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Vergleich kleine Stadt wie Neubrandenburg den Vorsitz für Norddeutschland stellen darf
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Hallenturnschuhe oder saubere Turnschuhe Wer darf mitkommen?
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