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Wer darf wählen? / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=3330.6158.1&object=tx%7C3330.6158.1

In MV sind gut 1,3 Millionen Menschen zur Wahl aufgerufen. Für beide Wahlen gilt: Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen und EU-Bürger/innen, die seit mindestens 37 Tagen einen Hauptwohnsitz im Wahlgebiet haben oder sich gewöhnlich dort aufhalten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und einen Wahlschein erhalten haben bzw. im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Auch beim Wahlalter existieren keine Unterschiede mehr. Gewählt werden kann ab 16. Infos für junge Wählerinnen und Wähler gibt‘s auf Instagram – @ue16_mv – und auf www.mit16waehlen.de.
Wer darf wählen? In MV sind gut 1,3 Millionen Menschen zur Wahl aufgerufen.

Wer darf zur Wahl antreten? / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=3330.6163.1&object=tx%7C3330.6163.1

Zu den Wahlen antreten kann sowohl jede(r) Deutsche als auch jede(r) andere EU-Bürger/in, die/der am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, seit mindestens drei Monaten einen Hauptwohnsitz im Wahlgebiet hat oder sich gewöhnlich dort aufhält und nicht vom Wahlrecht oder Ausüben öffentlicher Ämter ausgeschlossen ist. Für Bewerber/innen der Europawahl gilt zusätzlich: Sie müssen auf einer Bundes- oder Landesliste von Parteien oder politischen Vereinigungen stehen.
Wer darf zur Wahl antreten?

Wie viele Kreuze darf ich machen? / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=3330.6161.1&object=tx%7C3330.6161.1

Bei der Wahl der Gemeinde- und Stadtvertretungen sowie der Kreistage haben alle Wahlberechtigten drei Stimmen. Diese können einem Bewerber bzw. einer Bewerberin gegeben oder auf mehrere Namen verteilt werden. Es ist auch möglich, nur ein oder zwei Kreuze zu setzen. Bei der Wahl der Bürgermeister/innen ist das anders: Hier haben Wahlberechtigte nur eine Stimme. Ebenso bei der Europawahl. Die Stimme fürs EU-Parlament wird aber keiner Person, sondern der Kandidatenliste einer Partei gegeben.
Wie viele Kreuze darf ich machen?