Erhaltungssatzungen nach § 172 Baugesetzbuch / Stadt Neubrandenburg https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=3330.5570.1&object=tx%7C3330.5570.1
Die Genehmigung darf in diesem Fall nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage – Die städtebauliche Gestalt des Gebietes darf durch die beabsichtigte bauliche Anlage
Die Genehmigung darf in diesem Fall nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage