Das Verfahren zur Anmeldung von SchulanfÀngern findet in der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg kontaktlos Ìber eine Online-Anwendung statt. Die Sorgeberechtigten (i. d. R. die Eltern) von schulpflichtig werdenden Kindern, haben die Möglichkeit, zwischen sechs Grundschulen in TrÀgerschaft der Stadt Neubrandenburg zu wÀhlen. Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu den GrundsÀtzen des Anmeldeverfahrens. NÀhere Hinweise entnehmen Sie bitte den Informationen zum Anmeldeverfahren der SchulanfÀngerinnen und SchulanfÀnger des Schuljahres 2026/27 (siehe Dokumente).
Darf das Kind an einer örtlich nicht zustÀndigen Schule angemeldet werden?