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Stadtsanierung / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Wohnen-Bauen/Stadtsanierung/

Damit die StÀdte die Aufgaben und Herausforderungen innerhalb der stÀdtebaulichen Entwicklung besser bewÀltigen können, unterstÌtzt der Bund die Herstellung nachhaltiger stÀdtebaulicher Strukturen mit Programmen zur StÀdtebauförderung. Dazu gewÀhrt der Bund den LÀndern Finanzhilfen gemÀß Artikel 104 b Grundgesetz, die durch Mittel der LÀnder und Kommunen ergÀnzt werden. Die Bundesfinanzhilfen werden den LÀndern auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung (VV StÀdtebauförderung) zur VerfÌgung gestellt. Hauptziel der StÀdtebauförderung ist es, die StÀdte und Gemeinden nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stÀrken und entgegenstehende MÀngel oder MissstÀnde dauerhaft zu beheben. Schwerpunkte fÌr den Einsatz der Finanzhilfen sind: StÀrkung von InnenstÀdten und Ortsteilzentren in ihrer stÀdtebaulichen Funktion unter besonderer BerÌcksichtigung des Wohnungsbaus sowie der Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege Maßnahmen der Sozialen Stadt Stadtumbaumaßnahmen in den neuen und in den alten LÀndern Wiedernutzung von FlÀchen, insbesondere der in InnenstÀdten, unter BerÌcksichtigung ihrer funktional sinnvollen Zuordnung (Nutzungsmischung) Sicherung der Daseinsvorsorge von kleineren StÀdten und Gemeinden in dÌnn besiedelten, lÀndlich geprÀgten RÀumen
Dabei darf die beabsichtigte Maßnahme nicht den in der jeweiligen Rahmenplanung

Stadtsanierung / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Wohnen-Bauen/Stadtsanierung/?La=1

Damit die StÀdte die Aufgaben und Herausforderungen innerhalb der stÀdtebaulichen Entwicklung besser bewÀltigen können, unterstÌtzt der Bund die Herstellung nachhaltiger stÀdtebaulicher Strukturen mit Programmen zur StÀdtebauförderung. Dazu gewÀhrt der Bund den LÀndern Finanzhilfen gemÀß Artikel 104 b Grundgesetz, die durch Mittel der LÀnder und Kommunen ergÀnzt werden. Die Bundesfinanzhilfen werden den LÀndern auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung (VV StÀdtebauförderung) zur VerfÌgung gestellt. Hauptziel der StÀdtebauförderung ist es, die StÀdte und Gemeinden nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stÀrken und entgegenstehende MÀngel oder MissstÀnde dauerhaft zu beheben. Schwerpunkte fÌr den Einsatz der Finanzhilfen sind: StÀrkung von InnenstÀdten und Ortsteilzentren in ihrer stÀdtebaulichen Funktion unter besonderer BerÌcksichtigung des Wohnungsbaus sowie der Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege Maßnahmen der Sozialen Stadt Stadtumbaumaßnahmen in den neuen und in den alten LÀndern Wiedernutzung von FlÀchen, insbesondere der in InnenstÀdten, unter BerÌcksichtigung ihrer funktional sinnvollen Zuordnung (Nutzungsmischung) Sicherung der Daseinsvorsorge von kleineren StÀdten und Gemeinden in dÌnn besiedelten, lÀndlich geprÀgten RÀumen
Dabei darf die beabsichtigte Maßnahme nicht den in der jeweiligen Rahmenplanung