VerlÀngerung einer befristeten Fahrerlaubnis / Stadt Neubrandenburg https://www.neubrandenburg.de/index.php?object=tx%2C3330.2&ModID=10&FID=3330.175.1&kat=1%2C&ort=2751.1
Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht Àlter als ein Jahr sein.
Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht Àlter als ein Jahr sein.
Der besondere Anlass darf jedoch nicht lediglich in der gastronomischen TÀtigkeit
Der besondere Anlass darf jedoch nicht lediglich in der gastronomischen TÀtigkeit
Der besondere Anlass darf jedoch nicht lediglich in der gastronomischen TÀtigkeit
Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht Àlter als ein Jahr sein.
Der besondere Anlass darf jedoch nicht lediglich in der gastronomischen TÀtigkeit
Der besondere Anlass darf jedoch nicht lediglich in der gastronomischen TÀtigkeit
Voraussetzungen der §§ 64, 65, 66, 67 oder 68 GewO mÌssen erfÌllt sein die Veranstaltung darf
Voraussetzungen der §§ 64, 65, 66, 67 oder 68 GewO mÌssen erfÌllt sein die Veranstaltung darf
Voraussetzungen der §§ 64, 65, 66, 67 oder 68 GewO mÌssen erfÌllt sein die Veranstaltung darf