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Aufenthaltstitel zum Zwecke der Beschäftigung – Erteilung einer Arbeitserlaubnis – IHK Berlin

https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/existenzgruendung/mb-erteilung-einer-arbeiterlaubnis-4353282

Die Aufnahme und Ausübung unselbständiger Erwerbstätigkeiten durch Ausländer aus Drittstaaten außerhalb der EU erfordert einen Aufenthaltstitel, der eine Arbeitserlaubnis beinhaltet. Es muss also ein Aufenthaltstitel vorliegen, der eine Beschäftigung (unselbständige Erwerbstätigkeit) erlaubt.
Ausübung einer Beschäftigung, die eine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzt, darf

Bedingungen an die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen als neue Rechtsform (GmgV) – IHK Berlin

https://www.ihk.de/berlin/politische-positionen-und-statistiken-channel/pol-positionen-im-ueberblick/position-gmgv-6307134

Die IHK Berlin begrüßt die Initiative zur Einführung der neuen Rechtsform “Gesellschaft mit gebundenem Vermögen” (GmgV), da sie Familienunternehmen und Startups ermöglicht, ihr Vermögen langfristig im Unternehmen zu binden. Wichtig ist, dass die GmgV praxisgerecht, wettbewerbsneutral und zukunftssicher gestaltet wird, um Bürokratie zu minimieren und den Unternehmen ausreichend Flexibilität zu bieten.
dass das Vermögen nicht für private Zwecke der Gesellschafter verwendet werden darf