Probezeit in der Berufsausbildung – IHK Berlin https://www.ihk.de/berlin/ausbildung/infos-fuer-ausbildungsbetriebe/arbeitszeit-und-urlaub/probezeit-3536950
einer Probezeit, die mindestens einen Monat und höchstens vier Monate betragen darf
Die zwischen beiden Seiten zu vereinbarende Probezeit muss mindestens 1 Monat und darf
