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Immobiliardarlehensvermittler – IHK Berlin

https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/recht-und-steuern/gewerberecht/erlaubnis-registrierungsverfahren-ihk/immobiliardarlehensvermittler-3164574

Seit dem 21.03.2016 benötigen Vermittler von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen i.S.v. § 491 Absatz 3 BGB oder entsprechender Finanzierungshilfen i.S.v. § 506 BGB wegen europarechtlicher Vorgaben eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler gemäß § 34 i GewO und Registrierung im Vermittlerregister.
Darf ich gleichzeitig als Vermittler und Berater tätig sein? 7.

Abmahnmissbrauch jetzt deutlich erschwert – IHK Berlin

https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/recht-und-steuern/wettbewerbsrecht/abmahnmissbrauch-jetzt-deutlich-erschwert-4978926

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Wer darf jetzt noch abmahnen? Welches Gericht ist zuständig?

Vermittlungstätigkeit in einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat – IHK Berlin

https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/recht-und-steuern/gewerberecht/erlaubnis-registrierungsverfahren-ihk/vvm-eu-taetigkeit-6255478

Beabsichtigt ein Versicherungsvermittler oder –berater grenzüberschreitend in einem anderen Staat im EU/EWR-Raum tätig zu werden, so ist dies von der europarechtlich garantierten Dienstleistungs- bzw. Niederlassungsfreiheit umfasst. In Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie IDD (Insurance Distribution Directive) hat er dies jedoch zuvor der zuständigen Registerbehörde, also der zuständigen IHK, mitzuteilen.
Wann darf ich meine Tätigkeit im EU-/EWR-Mitgliedstaat aufnehmen?