Dein Suchergebnis zum Thema: darf

Scheinselbstständigkeit / Arbeitnehmerähnliche Selbstständige – IHK Berlin

https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/recht-und-steuern/gewerberecht/scheinselbststaendigkeit-4322322

Informieren Sie sich über Scheinselbstständigkeit und arbeitnehmerähnliche Selbstständige: Grundlagen, rechtliche Risiken, Abgrenzungskriterien, Folgen für Auftraggeber und Auftragnehmer sowie wichtige Hinweise zur aktuellen Übergangsregelung für selbstständige Lehrkräfte bis 2026.
Dagegen darf die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber von der Arbeitnehmerin bzw. dem

Berufsschulzeit ist Ausbildungszeit – IHK Berlin

https://www.ihk.de/berlin/ausbildung/infos-fuer-azubis/fuer-azubis/ausbildungsvertrag/arbeitszeit-und-urlaub/betriebliche-arbeitszeit-und-die-anrechnung-von-berufsschulunter-2282180

Nicht nur die Arbeitszeit ist bei deiner Berufsausbildung geregelt. Auch der Unterricht in der Berufsschule oder die Wegezeiten zwischen den Ausbildungsstätten unterliegen gesetzlichen Bestimmungen.
An diesem Berufsschultag darfst du also auch nicht mehr im Betrieb arbeiten.