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Museumsführerin im Blindenmuseum – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/bericht/museumsf%C3%BChrerin-im-blindenmuseum.html

Wenn man schon selbst blind ist, muss man doch nicht auch noch bei der Arbeit um die Blindheit kreisen? Warum eigentlich nicht die Behinderung zur Expertise machen? Diesen Monat erzählt uns Mandy aus ihrer Arbeitswelt im Blindenmuseum.
Auch dieses dunkle Kapitel der deutschen Geschichte darf nicht ausgespart werden!

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DBSV-Stellungnahme zum Thema Sehhilfen – Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 04.11.2020 – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/sehhilfen-gesundheitsausschuss.html

Gleich vier Anträge der Oppositionsfraktionen im Deutschen Bundestag (BT-Drs. 19/8566, BT-Drs. 19/18913, BT-Drs. 19/6057 und BT-Drs. 19/4316) befassen sich mit Weiterentwicklungsbedarfen bei der Versorgung mit Sehhilfen. Der DBSV ist als Sachverständiger zu einer Anhörung im Gesundheitsausschuss am 04.11.2020 geladen …
Gesetzgeber – sollte er diese Möglichkeit schaffen – damit nicht in Frage stellen darf

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DBSV-Stellungnahme zum Referentenentwurf der XX. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/RefE_XXte_AeStVO.html

Generelle Stellungnahme zum Verordnungsentwurf Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) begrüßt generell das Vorhaben der Bundesregierung, mit dem vorliegenden Referentenentwurf den Straßenverkehr klimafreundlicher und sicherer zu gestalten. Insgesamt möchte der DBSV darauf hinweisen, dass manche …
Verkehrsflächen nicht zu Lasten der bestehenden Gehwegbreiten vorgenommen werden darf

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DBSV-Stellungnahme zum Diskussionsentwurf zur Stärkung barrierefreier Medienangebote und zur Umsetzung des European Accessibility Acts (EAA) – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/MStV-diskussionsentwurf-2020.html

Der DBSV begrüßt beabsichtigte Änderungen am Medienstaatsvertrag. Er sieht allerdings weitergehende Regelungen für erforderlich an, um eine effektive Umsetzung der AVMD-Richtlinie sowie des European Accessibility Acts und damit eine spürbare Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu erreichen.
Allerdings darf die Nutzbarkeit von Angeboten nicht vom Einsatz benötigter Hilfsmittel

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